Privatabrechnung
Einfach und transparent – Ihre Privatabrechnung in der Praxis Dr. Ende
Wenn Sie die Privatsprechstunde nutzen, schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag. Die wichtigsten Punkte bestätigen Sie direkt in der Praxis oder online bei der Terminbuchung.
Abrechnung nach GOÄ:
Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Regel rechnen wir ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz ab, in besonderen Fällen auch bis zum 3,5-fachen Satz. Technische Leistungen (z. B. Ultraschall) berechnen wir meistens bis zum 1,8-fachen Satz, in begründeten Fällen bis zum 2,5-fachen Satz.
Leistungen durch Dritte:
Leistungen wie Labor- oder pathologische Untersuchungen, die von externen Dienstleistern durchgeführt werden, werden separat von diesen in Rechnung gestellt (§ 4 GOÄ).
Hinweis zum Versicherungsstatus:
Ein besonderer Versicherungsschutz wie der sogenannte „Basistarif“ oder „Standardtarif“ nach § 75 SGB V liegt bei mir nicht vor. Wir rechnen ausschließlich nach den oben genannten Sätzen ab.
Zahlung und Kostenerstattung:
Die Rechnung ist mit Erhalt fällig. Als Selbstzahler verpflichten Sie sich, die Kosten entsprechend der GOÄ zu übernehmen. Bitte beachten Sie: Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe übernimmt möglicherweise nicht alle Kosten in vollem Umfang – besonders bei Leistungen, die in der GOÄ nicht ausdrücklich genannt sind (sogenannte Analogziffern). Auf Wunsch erhalten Sie im Voraus einen Kostenvoranschlag.
Terminabsagen:
Bitte halten Sie Ihre vereinbarten Termine ein. Sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind. Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.
Kündigung des Behandlungsvertrags:
Der Vertrag kann jederzeit beendet werden – aber nicht rückwirkend, wenn die Behandlung bereits stattgefunden hat.