Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung unterstützt Sie Betriebsarzt und Arbeitsmediziner Dr. med. Christoph Ende als erfahrener medizinischer Gutachter.
Ziel ist es, im Auftrag des Arbeitgebers die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten im Hinblick auf ihre konkrete berufliche Tätigkeit zu beurteilen.
Wann ist eine Eignungsuntersuchung sinnvoll oder vorgeschrieben?
Manche Untersuchungen erfolgen auf Wunsch des Arbeitgebers (z. B. im Rahmen von Einstellungsverfahren), andere sind gesetzlich vorgeschrieben.
Wir führen in der Praxis Dr. Ende u. a. folgende Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen durch:
Unsere Leistungen im Überblick
G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 26.3 – Tragen von schwerem Atemschutzgerät (Feuerwehr, THW etc.)
G 28 – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
H 9 (G25 + G41) – Baumarbeiten
Fahr-Erlaubnis-Verordnung (FeV)
Einstellungsuntersuchungen
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Mutterschutz (§ 3 und § 4 MuSchG – Beschäftigungsverbot)
Nachtarbeit (ArbZG § 6 Abs. 3)
Sportbootführerschein, Sport- und Tauchtauglichkeit (GTÜM)
Ihre Vorteile bei der Praxis Dr. Ende
Fachärztliche Kompetenz und langjährige Erfahrung
Rechtssichere Durchführung aller Eignungsuntersuchungen
Vertrauliche, datenschutzkonforme Abläufe
Individuelle Beratung für Unternehmen und Beschäftigte
Mobile Untersuchung direkt vor Ort oder in unserer Praxis